Definition Zeitwert-Restwert-Marktwert

Definition der Begriffe Zeitwert, Restwert, Verkehrswert

Bei der Definition der Begriffe für die Werte von Baumaschinen gibt es eine große Anzahl verschiedener Bezeichnungen. Die Versicherungswirtschaft hat ihre eigenen Definitionen und verwendet oft den Begriff Ersatzwert. Ein Baumaschinenverkäufer hat eine andere Auffassung als ein Bauunternehmer, was unter Zeitwert zu verstehen ist. Als Sachverständige für Baumaschinen müssen wir aus allen bekannten Begriffen die korrekten Definitionen verwenden. Unsere Erklärung soll Ihnen helfen, die korrekten Beschreibungen zu verwenden und Missverständnisse zu vermeiden.

Ist der Zeitwert der Wiederbeschaffungswert?

Die Antwort ist ein klares Nein. Der Zeitwert einer Baumaschine ist der Wert, welcher sich unter Berücksichtigung des Alters, des Wartungszustandes, der abgelaufenen Nutzungsdauer und der Nachfrage ergibt. Eine andere Formulierung: Der Zeitwert einer Baumaschine oder eines Fahrzeuges wird definiert als der Preis, welcher bei einem zeitnah anstehenden Verkauf erzielt werden könnte.

Bei der Ermittlung diese Wertes muss man also eine kalkulatorische Minderung des Wertes mit zunehmendem Alter vornehmen, dabei den Einfluss der Betriebsstunden beachten, den Wartungszustand analysieren und die Nachfrage nach diesem Typ kennen.

Wiederbeschaffungswert einer Maschine

Der Wiederbeschaffungswert definiert sich aus den Aufwendungen, welche man tätigen müsste, um eine gleichwertige Maschine zum Tag der Bewertung zu beschaffen. Der Markt für gebrauchte Baumaschinen ist aber von sehr aktiven Teilnehmern geprägt, den Baumaschinenhändlern. Der Unterschied aus dem Zeitwert und dem Wiederbeschaffungswert besteht also in der Differenz aus einem möglichen Verkaufspreis am Tage der Baumaschinen-Bewertung und dem möglichen, aktuellen Einkaufspreis. Die Differenz bildet die Ertragserwartung der Gebrauchtmaschinenhändler oder sonstigen Teilnehmer dieses Marktes ab.

Verkehrswert und Restwert

Der Verkehrswert einer Baumaschine ist gleich zu setzen mit dem möglichen Verkaufspreis, den eine Maschine am Tag der Bewertung erzielen könnte. Man kann das also, wie oben beschrieben, mit dem Einkaufspreis eines Gebrauchtmaschinenhändlers gleichsetzen. Ein möglicherweise mit einer Lagerhaltung später erzielbarer, höherer Preis ist dagegen eher gleichzusetzen mit dem Wiederbeschaffungswert. Was aber ist nun der Restwert? Als Restwert bezeichnet der Sachverständige den Wert einer Maschine, welcher sich abzüglich der Vermarktungs- oder Entsorgungskosten für eine nicht weiterverwendbare Maschine ergibt. Kurz gesagt: Das ist der Schrottpreis abzüglich der Entsorgungskosten für Betriebsmittel und der Transportkosten zum Schrotthändler.

Neuwert und Ersatzwert

Die Versicherungswirtschaft verwendet in ihren Vertragstexten leider noch weitere und oft irreführende Begriffe. Deshalb ist man als Gutachter gezwungen, bei Wertgutachten eine Definition des Begriffes voranzustellen. Oftmals wird der Neuwert mit dem Wiederbeschaffungswert gleichgesetzt. Zur weiteren Verwirrung trägt der Begriff Ersatzwert bei. Das ist, wider Erwarten nicht der Wert, der zum Ersatz einer Maschine aufgewendet werden müsste.

Die arithmetisch degressive Abschreibung

Versicherungsgesellschaften berechnen den Zeitwert einer Baumaschine oft mit der arithmetisch degressiven Abschreibungsmethode. Degressiv bedeutet, dass die Abschreibungen über die Jahre fallen. Arithmetisch-degressiv bedeutet, dass die Abschreibungen über die Jahre mit einem konstanten Betrag abnehmen und nicht mit einem konstanten Prozentsatz wie bei der geometrisch-degressiven Abschreibung. Dabei gehen Versicherungen vom Kaufpreis der Maschine für den Bauunternehmer oder Nutzer aus (Anschaffungs- und Herstellungskosten AHK). Es wird außer acht gelassen, dass eine Baumaschine, wenn sie auf dem Betriebshof des neuen Besitzers ankommt schon nicht mehr den Verkaufspreis wert ist. Der neue Nutzer könnte die Maschine ja kaum zu seinen Kaufpreis weiter veräußern.

Die zweite Fehlannahme bei der Methode der der arithmetisch degressiven Abschreibung ist die Berechnung des Restwertes nach X Jahren. Die Versicherung legt dabei willkürlich einen Restwert, von zum Beispiel 10% nach 15 Nutzungsjahren fest. Oftmals ist den Kalkulatoren auch die übliche Anzahl der Betriebsstunden für bestimmte Maschinentypen unbekannt.

Fazit: Die arithmetisch degressive Abschreibung bei der Zeitwertermittlung, ausgehend vom Anschaffungswert AHK geht fehl und liefert falsche Ergebnisse. Noch schlimmer wird es nur, wenn bei der Berechnung vom Listenpreis ausgegangen wird. Alle Hersteller arbeiten mit unterschiedlichen Rabatt-Staffeln auf den Listenpreis!

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