Schadengutachten Baumaschinen

Baumaschine beschädigt, was nun?

Ein Schadengutachten für Baumaschinen wird in der Regel benötigt, wenn eine Baumaschine beschädigt wurde und der Eigentümer, der Besitzer oder die Versicherungsgesellschaft eine Bewertung der Schäden benötigt, um die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Maschine zu bestimmen. Ein Schadengutachten kann auch erforderlich sein, um festzustellen, ob ein Schaden durch einen Unfall oder durch einen Mangel an Wartung im Betrieb verursacht wurde. In vielen Fällen wird ein Gutachten auch zur Beweissicherung genutzt werden.

Ein Schadengutachten für Baumaschinen kann in den untenstehenden Fällen erforderlich sein:

Wann und wofür wird ein Schadengutachten benötigt?

  1. Unfall: Wenn Ihre Baumaschine in einen Unfall verwickelt ist und beschädigt wird, kann ein Schadengutachten erstellt werden, um den Umfang der Schäden zu bestimmen und die Beweissicherung vorzunehmen.
  2. Vandalismus: Wenn eine Baumaschine mutwillig beschädigt wird, kann ein Schadengutachten zur Bestimmung der Schäden und der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz erforderlich sein.
  3. Naturkatastrophen: Falls Ihre Baumaschine durch eine Naturkatastrophe wie einen Sturm, ein Hochwasser oder ein Erdbeben beschädigt wird, kann ein Schadengutachten benötigt werden, um die Schadenhöhe zu bestimmen.
  4. Betriebsfehler: Wenn eine Baumaschine durch einen Betriebsfehler beschädigt wird, kann ein Schadengutachten erforderlich sein, um die Ursache des Schadens zu ermitteln und zu prüfen ob es sich um einen Bedienungsfehler oder um höhere Gewalt handelt.
  5. Versicherungsfälle: Wenn eine Baumaschine versichert ist und ein Schaden auftritt, kann ein Schadengutachten erforderlich sein, um den Umfang des Schadens, die Schadenursache und den Restwert der Baumaschine oder des Baufahrzeuges zu ermitteln, damit die Versicherungsgesellschaft die Ansprüche des Eigentümers oder Versicherungsnehmers regulieren kann.

Schadengutachten in ganz Deutschland

Unser Team ist in ganz Deutschland aktiv. Sowohl der Inhaber, seine Angestellten als auch die beauftragten Techniker sind in vielen Bundesländern unterwegs. Dadurch können wir für Sie zeitnah Gutachten erstellen.

Öffentlich bestellte Sachverständige

Auch ohne öffentliche Bestellung und Vereidigung ist der Inhaber in der Lage, gerichtsfeste Gutachten und Wertgutachten zu erstellen. Ich bin als Gutachter schon mehrfach vor Gericht als Zeuge aufgetreten und habe dort meine Sachkunde unter Beweis gestellt. Es wurden bereits mehrere Gerichtsgutachten erstellt. Auf der anderen Seite sind wir auch für Versicherungen als Gutachter zur Schadenanalyse tätig.