Bundesweite Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung & DGUV
Erdbaumaschinen und Hebezeuge müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV) regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfungen sind in den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV), insbesondere in der DGUV R 100-500 2.12 für das Betreiben von Arbeitsmitteln, aufgeführt.
UVV-Prüfer in fast allen Bundesländern in Deutschland
Mit einem Netzwerk von Technikern und Sachkundigen überprüfen wir in fast allen Bundesländern in Deutschland die Betriebssicherheit von Erdbaumaschinen, Arbeitsbühnen und Hebezeugen. Sie erhalten ein Prüfprotokoll und eine Plakette. Wir erinnern Sie rechtzeitig an die Fälligkeit der Folgeprüfung und führen diese auch für Sie durch. Wir sind vermutich schneller und preiswerter als die Dekra.
Flottenprüfung ab 10 Maschinen
Für die Prüfung einer einzelnen Maschine wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an einen Dienstleister aus Ihrer Region. Wir werden für Sie ab 10 Maschinen tätig und bieten dabei insbesondere die Prüfung überregional stationierter Maschinen auf Ihren bundesweiten Baustellen an.
Welche Maschinen prüfen wir
Wir prüfen für Sie fast alle Maschinen und Hebezeuge, die auf der Baustelle oder in der Baumaschinenvermietung eingesetzt werden. Dabei kommen verschiedene Prüfer und Sachkundige zu Einsatz. Die Abrechnung erfolgt zentral über Mevas Baumaschinen-Gutachten.
- Erdbaumaschinen, Bagger, Radlader, Planierraupen
- Mobilkrane und Anschlagmittel
- Hubarbeitsbühnen, Teleskoparbeitsbühnen
- Telehandler, Umschlagbagger