Schlagwort: sachverständige

Gerichtsgutachten Baumaschinen

Gelegentlich werden wir auch von einem Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens für Baumaschinen beauftragt. Dabei ist zu beachten, dass es bei der Ausfertigung eines Gutachtens für das Gericht auf der einen Seite und für ein privates Gutachten auf der anderen Seite deutliche Unterschiede gibt. Als privates Gutachten wird dabei ein Gutachten von einem Auftraggeber außerhalb der Gerichtsbarkeit bezeichnet. Das kann also z.B. ein Unternehmer sein. Dieser benötigt das Gutachten in erster Linie, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen oder Zeitwerte und Reparaturkosten einer Maschine unabhängig ermitteln zu lassen. Die formalen Anforderungen an ein Gutachten sind in diesem Falle deutlich einfacher. Es können z.B. viele fachspezifische Ausdrücke ohne gesonderte Erläuterung verwendet werden, welche trotzdem alle Beteiligten verstehen werden.

Gutachten für das Gericht
Beispiel Gerichtsgutachten

Privatgutachten vs Gerichtsgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten müssen alle Erklärungen und Details so dargestellt werden, dass auch der technische Laie den Inhalt des Gutachtens nachvollziehen kann. Bei gerichtlichen Gutachten werden sehr viele formale Anforderungen an den Sachverständigen gestellt. Das Gutachten muss etwa in 5-facher Ausfertigung, mit Deckblatt und Zusammenfassungen gedruckt und geheftet werden. Oft werden auch noch ausgedruckte Bilder verlangt. Es ist deutlich zu merken, dass die Justiz noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist. Meistens werden kilo-schwere Gerichtsakten per Paket versendet. Termine werden teilweise noch über das Fax vereinbart. (Für die Jüngeren Leser: Das sind sozusagen zwei Kopierer, welche über eine sehr lange Telefonleitung aus Kupferkabel miteinander verbunden sind). Ein weiterer Faktor sind die Kosten und der Aufwand für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung. Aus vorgenannten Gründen haben wir bisher auf eine öffentliche Bestellung als Sachverständige verzichtet. Als solcher wäre unser Gutachter nämlich außerdem verpflichtet, für das Gericht zu arbeiten.

Fazit Prozessgutachten für das Gericht

Wir werden für Gerichte und Rechtsanwälte nur auf besondere Anforderung tätig und wenn der Richter oder die Prozessbeteiligten nicht auf einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestehen. Unser Interesse am Bedrucken und Abheften von Papier ist limitiert. Und die Auseinandersetzung mit Rechtsanwälten und die Verteidigung eines Gutachtens vor Gericht macht auch nicht wirklich Spaß. Trotzdem, wenn es notwendig ist und es sich um ein spannendes Projekt im Bereich Baumaschinen handelt, erstellen wir auch Gerichtsgutachten.