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Darf man Baumaschinen ohne CE Kennzeichnung betreiben?

In regelmäßigen Abständen tauchen auch in Deutschland Baumaschinen ohne eine CE-Kennzeichnung auf. Diese finden Eingang ins Land über Baumaschinen-Auktionen oder kommen über den Graumarkt aus nicht-EU-Ländern ins Land. Darf man diese bei uns einsetzen? Das sollte man das lieber lassen! Alle nach dem Jahr 1995 in Verkehr gebrachten Baumaschinen müssen mit einer solchen CE-Kennzeichnung versehen sein und das Dokument EG-Konformitätsbescheinigung oder englisch Declaration of EG conformity mus vorliegen.

CE-Typenschild Baumaschine
CE-Kennzeichnung an Bagger

Der Gesetzgeber sagt dazu: Wer eine Maschine oder ein Sicherheitsbauteil vorsätzlich oder fahrlässig ohne EG-Konformitätserklärung oder CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig (§ 8 9. ProdSV) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden [§ 39 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)].

Was ist mit dem Versicherungsschutz bei Betrieb ohne CE-Kennzeichen

Auch beim Betrieb von Baumaschinen in Deutschland, ohne gültige CE-Kennzeichnung, ist davon auszugehen, dass die Versicherung im Schadenfall nicht zahlt. Besonders teuer kann das bei Personenschaden werden.

Noch ein Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung, sondern nur unsere Meinung zum Thema dar. Falls Sie rechtliche Informationen zum Maschineneinsatz ohne EG-Konformitätserklärung benötigen, empfehlen wir einen Anwalt hinzuzuziehen.

Müssen Baumaschinen in Deutschland mit einem CE-Kennzeichen versehen sein?

Ja, in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union (EU) müssen Baumaschinen und -ausrüstungen, die in den Geltungsbereich der EU-Richtlinien für Bauprodukte fallen, mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass das Produkt die geltenden EU-Vorschriften für Sicherheit und Leistung erfüllt.

Die CE-Kennzeichnung ist Teil des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens und stellt sicher, dass Baumaschinen die Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien erfüllen, darunter die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG). Die Maschinenrichtlinie enthält die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, die für Maschinen und Ausrüstungen in der EU gelten.

Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar auf der Baumaschine angebracht sein und Angaben zum Hersteller, zur Seriennummer, zum Modell, zur Einhaltung der Richtlinien und zur zuständigen Konformitätsbewertungsstelle (sofern zutreffend) enthalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass das CE-Kennzeichen nicht unbedingt bedeutet, dass die Baumaschine in Deutschland hergestellt wurde. Es zeigt lediglich an, dass das Produkt die EU-Richtlinien erfüllt und somit innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) legal in Verkehr gebracht werden kann.

Bevor Baumaschinen in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten in Betrieb genommen werden, sollten sie ordnungsgemäß gekennzeichnet und mit den erforderlichen Konformitätsdokumenten ausgestattet sein. Dies trägt zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei.