Baumaschinenverkauf und Compliance

Schmiergeldzahlung und Bestechung vermeiden?

Fall 1) Eine Baumaschine steht nur noch mit einem Erinnerungswert von einem Euro (Buchwert) in der Abschreibungsliste. Dem Verkaufserlös stehen mehr oder weniger keine Aufwendungen gegenüber. Das kann den Gewinn erheblich beeinflussen, weil der Verkaufserlös im Jahr des Verkaufs in voller Höhe als Betriebseinnahme erfasst werden muss. Die einzige Betriebsausgabe welche dagegen steht, ist die beim Verkauf erzielte Umsatzsteuer, welche abgeführt werden muss.

Es ist für den kleinen und mittelständischen Unternehmer also sehr verlockend, den Verkauf zu einem geringeren Preis als dem Zeitwert zu realisieren und eine Differenz in bar zu kassieren. Es kommt zwar nicht mehr so oft vor wie in der Vergangenheit, aber es sind immer noch freie Baumaschinenhändler mit Taschen voller Geld unterwegs.

Fall 2) Bei größeren Unternehmen spielt das Werksattpersonal oder der technische Leiter eine wichtige Rolle beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen und Maschinen. Die Aufkäufer von Maschinen gehen in der MTA ein und aus. Teilweise werden sie sogar vom Neumaschinenverkäufer des nächsten Baumaschinen-Lieferanten eingeschleppt.  Die eine oder andere großzügige Gefälligkeit wird angeboten, wenn der „Freund“ des Werkstattmeisters bestimmte Maschinen bevorzugt kaufen kann. Der Autor hat es in seinem Leben als Gebrauchtmaschinenverkäufer selbst erlebt. Es gab Angebote wie: „Verkauf mir diese Maschine für 10.000 Euro weniger und ich zahle dir 2.000 in bar.“

Fall 3) Bei einer Umfirmierung oder Änderung der Gesellschafterstruktur im Bauunternehmen werden oft Maschinen intern verkauft. Baumaschinen werden in eine Mietgesellschaft ausgelagert oder aus dieser herausgekauft. Hier lauern Fallen, welche zum Teil erst nach mehreren Jahren sichtbar werden. Die dann mögliche Nachbelastung von Gewinnen kann durch die Verzinsung dramatische Auswirkungen auf die liquiden Mittel haben. Das Finanzamt ist da ziemlich schmerzfrei.

Wie kann man den Baumaschinen- und Fahrzeugverkauf sicher gestalten?

Eine unabhängige Bewertung von Investitionsgütern aus dem Anlagevermögen hilft, die Regeln der Compliance einzuhalten. Der Verkauf über eine Auktionsplattform kann den gleichen Effekt erzielen. Es ist also wichtig, dass nicht der Verkaufende, sondern ein unabhängiger Dritter die Preise initiiert. Als CEO eines großen Unternehmens sollte man sicher sein, dass der Verkauf von Fahrzeugen und Maschinen durch das betreffende Personal sauber abgehandelt wird. Bei Compliance-Verstößen ist die Firmenleitung oft selbst mit betroffen und beklagt.

Wertermittlung für eine Baumaschine oder einen kompletten Fuhrpark?

Sprechen Sie uns an, falls Zeitwertermittlung oder Restwertermittlung für Baumaschinen, Baufahrzeuge, Baugeräte und Werkstattausrüstungen erforderlich ist. Wir haben Erfahrungen und eine erprobte Strategie für kleine und große Projekte. Wir haben Baumaschinen-Flotten für Bauunternehmen, Steinbrüche und Tagebau-Unternehmen begutachtet. Sogar die rollenden Assets des europäischen Raumfahrtzentrums in Kourou (Französisch-Guyana) haben wir bei einem Betreiberwechsel auditiert.

Welche Compliance-Regeln sollten beim Verkauf von gebrauchten Baumaschinen beachtet werden?

Beim Verkauf von gebrauchten Baumaschinen sollten verschiedene Compliance-Regeln und rechtliche Aspekte beachtet werden, um sicherzustellen, dass der Verkauf gesetzeskonform und ethisch erfolgt. Hier sind einige der wichtigsten Compliance-Regeln:

  1. Eigentumsnachweis: Der Verkäufer muss den klaren Eigentumsnachweis für die zum Verkauf stehenden Baumaschinen erbringen können. Dies kann durch Dokumente wie den Eigentumstitel, die Rechnung des ursprünglichen Kaufs oder andere relevante Unterlagen erfolgen.
  2. Rechtliche Compliance: Die Baumaschinen müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verkauft werden. Dies beinhaltet die Einhaltung von Umweltvorschriften, Sicherheitsstandards und anderen rechtlichen Anforderungen.
  3. Dokumentation: Alle relevanten Dokumente, einschließlich Wartungsprotokollen, Reparaturhistorie und Betriebsanleitungen, sollten dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, um die Transparenz und den Wert der Maschinen zu erhöhen.
  4. Offenlegung von Mängeln: Der Verkäufer sollte alle bekannten Mängel und Probleme der Baumaschinen dem Käufer offenlegen. Das Verschweigen von Mängeln kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  5. Vertragliche Vereinbarungen: Es ist ratsam, schriftliche Kaufverträge abzuschließen, die die Bedingungen des Verkaufs, den Preis, die Zahlungsbedingungen und andere wichtige Details festlegen. Diese Verträge können auch Gewährleistungsregelungen und Haftungsausschlüsse enthalten.
  6. Steuern und Abgaben: Der Verkauf von gebrauchten Baumaschinen kann steuerliche Auswirkungen haben. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle anfallenden Steuern und Abgaben ordnungsgemäß entrichtet werden.
  7. Exportbeschränkungen: Wenn der Verkauf von gebrauchten Baumaschinen in andere Länder erfolgt, müssen die geltenden Exportvorschriften und Handelsgesetze beachtet werden. Dies kann die Einholung von Exportgenehmigungen und die Einhaltung von Embargos und Sanktionen einschließen.
  8. Haftung: Der Verkäufer sollte sich der Haftung bewusst sein und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich vor potenziellen rechtlichen Ansprüchen zu schützen. Dies kann die Verwendung von Haftungsausschlüssen und angemessenen Versicherungen einschließen.
  9. Umweltaspekte: Wenn die Baumaschinen umweltrelevante Substanzen wie Kühlmittel oder Betriebsstoffe enthalten, sollten diese ordnungsgemäß entsorgt oder recycelt werden, um Umweltauflagen einzuhalten.
  10. Exportkontrolle: Bei Verkäufen ins Ausland sollten Exportkontrollbestimmungen und Sanktionen befolgt werden, um sicherzustellen, dass die Baumaschinen nicht in Länder exportiert werden, die unter Embargos oder Sanktionen stehen.

Es ist wichtig, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer sich dieser Compliance-Regeln bewusst sind und sicherstellen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um einen rechtmäßigen und ethischen Verkauf von gebrauchten Baumaschinen sicherzustellen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und alle relevanten Gesetze und Vorschriften zu beachten.

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