Schlagwort: betriebsausgabe

Baumaschinenverkauf und Compliance

Schmiergeldzahlung und Bestechung vermeiden?

Fall 1) Eine Baumaschine steht nur noch mit einem Erinnerungswert von einem Euro (Buchwert) in der Abschreibungsliste. Dem Verkaufserlös stehen mehr oder weniger keine Aufwendungen gegenüber. Das kann den Gewinn erheblich beeinflussen, weil der Verkaufserlös im Jahr des Verkaufs in voller Höhe als Betriebseinnahme erfasst werden muss. Die einzige Betriebsausgabe welche dagegen steht, ist die beim Verkauf erzielte Umsatzsteuer, welche abgeführt werden muss.

Es ist für den kleinen und mittelständischen Unternehmer also sehr verlockend, den Verkauf zu einem geringeren Preis als dem Zeitwert zu realisieren und eine Differenz in bar zu kassieren. Es kommt zwar nicht mehr so oft vor wie in der Vergangenheit, aber es sind immer noch freie Baumaschinenhändler mit Taschen voller Geld unterwegs.

Fall 2) Bei größeren Unternehmen spielt das Werksattpersonal oder der technische Leiter eine wichtige Rolle beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen und Maschinen. Die Aufkäufer von Maschinen gehen in der MTA ein und aus. Teilweise werden sie sogar vom Neumaschinenverkäufer des nächsten Baumaschinen-Lieferanten eingeschleppt.  Die eine oder andere großzügige Gefälligkeit wird angeboten, wenn der „Freund“ des Werkstattmeisters bestimmte Maschinen bevorzugt kaufen kann. Der Autor hat es in seinem Leben als Gebrauchtmaschinenverkäufer selbst erlebt. Es gab Angebote wie: „Verkauf mir diese Maschine für 10.000 Euro weniger und ich zahle dir 2.000 in bar.“

Fall 3) Bei einer Umfirmierung oder Änderung der Gesellschafterstruktur im Bauunternehmen werden oft Maschinen intern verkauft. Baumaschinen werden in eine Mietgesellschaft ausgelagert oder aus dieser herausgekauft. Hier lauern Fallen, welche zum Teil erst nach mehreren Jahren sichtbar werden. Die dann mögliche Nachbelastung von Gewinnen kann durch die Verzinsung dramatische Auswirkungen auf die liquiden Mittel haben. Das Finanzamt ist da ziemlich schmerzfrei.

Wie kann man den Baumaschinen- und Fahrzeugverkauf sicher gestalten?

Eine unabhängige Bewertung von Investitionsgütern aus dem Anlagevermögen hilft, die Regeln der Compliance einzuhalten. Der Verkauf über eine Auktionsplattform kann den gleichen Effekt erzielen. Es ist als wichtig, dass nicht der Verkaufende, sondern ein unabhängiger Dritter die Preise initiiert. Als CEO eines großen Unternehmens sollte man sicher sein, dass der Verkauf von Fahrzeugen und Maschinen durch das betreffende Personal sauber abgehandelt wird. Bei Compliance-Verstößen ist die Firmenleitung oft selbst mit betroffen und beklagt.

Wertermittlung für eine Baumaschine oder einen kompletten Fuhrpark?

Sprechen Sie uns an, falls Zeitwertermittlung oder Restwertermittlung für Baumaschinen, Baufahrzeuge, Baugeräte und Werkstattausrüstungen erforderlich ist. Wir haben Erfahrungen und eine erprobte Strategie für kleine und große Projekte. Wir haben Baumaschinen-Flotten für Bauunternehmen, Steinbrüche und Tagebau-Unternehmen begutachtet. Sogar die rollenden Assets des europäischen Raumfahrtzentrums in Kourou (Französisch-Guyana) haben wir bei einem Betreiberwechsel auditiert.