Bewertung von Anlagevermögen für steuerliche Zwecke

Wann wird eine Bewertung von Baumaschinen und Baufahrzeugen notwendig?

Wenn Unternehmen Baumaschinen an andere Bauunternehmen oder den Baumaschinenhändler verkaufen, ist es in der Regel einfach. Der Veräußerer ruft einen Verkaufspreis auf, der Käufer akzeptiert diesen. Zwei Vertragspartner, ein Käufer signalisiert Zahlungsbereitschaft und ist somit eine unabhängige Instanz. Wenn Assets übertragen werden sollen, ohne das dabei ein Käufer von außen als Dritter agiert, wird es komplizierter. Wenn also eine Transaktion intern stattfindet sollte wieder ein unabhängiger Dritter (der Gutachter) hinzugezogen werden. Wenn das Finanzamt unterstellen könnte, dass Wirtschaftsgüter zu hoch oder zu niedrig bewertet werden, um einen steuerlichen Vorteil zu erlangen sollte ebenfalls ein Sachverständiger die Bewertung übernehmen.

Was ist bei der Preisfestlegung zu beachten?

Der Kaufpreis beim Verkauf an eine andere Person oder Gesellschaft sollte nicht wesentlich vom Zeitwert abweichen. Eine signifikante Abweichung des Verkaufspreises vom Buchwert sollte sinnvoll begründet sein. Beim internen Verkauf oder einer Übertragung, sei es durch Erbschaft, Schenkung oder konzerninternen Verkauf sollte der „Gemeine Wert“ einer Maschine oder eines Wirtschaftsgutes unabhängig ermittelt werden. Dies gilt für Asset Deals, Tax Due Diligence, M&A oder für den „Step-Up“ um zu übertragende Wirtschaftsgüter neu zu bewerten.

Welche Wirtschaftsgüter können wir bewerten?

Unser Kerngeschäft ist die unabhängige Bewertung von Baumaschinen und Fahrzeugen. Prinzipiell kann man aber behaupten, dass alle Investitionsgüter, welche im Bauunternehmen genutzt werden und deren Neupreis bekannt ist sinnvoll bewertet werden können. Wir haben das in der Vergangenheit schon mehrfach durchgeführt und die Bewertung nicht nur der Baumaschinen sondern auch aller mobilen Geräte in Bauunternehmen, kleineren Tiefbauunternehmen oder Elektroinstallationsbetrieben (mit Tiefbausparte) übernommen. In diesen Fällen wurden auch Baufahrzeuge, kleine Arbeitsmaschinen wie Bohrhämmer, Tischkreissägen oder Nivellier-Laser bewertet. Wir haben unsere Leistungsfähigkeit aber auch schon bei der Bewertung größerer Maschinenpakete der Sersa-Gleisbau bewiesen.

Gefährliche Unterversicherung vermeiden

Im Schadenfall, bei einem Unfall oder Diebstahl einer Baumaschine wird der Bauunternehmer oft feststellen, dass ihm die Assekuranz nur einen Bruchteil des realistischen Zeitwertes seiner Baumaschine erstattet. Es kann sich also, bei entsprechend großem Fuhrpark oder Maschinenpark eine gefährliche Unterdeckung ergeben. Man stelle sich vor bei Randale mit Brandstiftung wird alles, was auf dem Firmengelände parkt, durch Brand beschädigt. Es kann sich für den Eigentümer eine gefährliche wirtschaftliche Schieflage ergeben.

Verdachtsfälle für Schmiergeld und Schwarzgeld vermeiden

Man kann es sich gut vorstellen: Die Verkäufer und Einkäufer von Baumaschinen, Baufahrzeugen und anderen Investitionsgütern geben sich beim MTA die Klinke in die Hand. Es lässt sich nicht vermeiden und nicht kontrollieren, dass sich da die eine oder andere gute persönliche Beziehung entwickelt. Als CEO sollte man im Blick haben, dass sich Strukturen beim Verkauf von Anlagevermögen nicht verselbstständigen. Es fängt mit kleinen Gefälligkeiten für den Verantwortlichen im Zentraleinkauf an. Wo hört es auf? Achten Sie in Ihrem Bauunternehmen darauf, dass diese Geschäfte sauber laufen. Ein unabhängiges Wertgutachten vor dem Verkauf ist dabei sehr hilfreich.

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