Gutachten laut bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen für Krane und Baumaschinen
Als Finanzierungsinstitut für mobile Wirtschaftsgüter sind Sie gemäß aktueller bankenaufsichtsrechtlicher Anforderung EBA dazu angehalten, ab einer bestimmten Finanzierungssumme qualifizierte Wertgutachten zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Dies betrifft meistens Maschinen und Anlagen ab einer Größenordnung von 500.000 Euro. Es geht dabei in der Regel darum, den Kaufpreis auf die aktuellen Marktgegebenheiten hin zu überprüfen. Es soll damit zum Beispiel verhindert werden, dass sachfremde Dienstleistungen, welche in Zukunft vom Lieferanten erbracht werden sollen im Kaufpreis versteckt werden. Versteckte Risiken in Finanzierungen sollen vermieden werden.
Wer kann Baumaschinen-Preise prüfen und bestätigen?
Die Angaben der europäischen Bankenaufsicht, wer qualifiziert sei, um Wertgutachten für Maschinen und Fahrzeuge vorzunehmen, sind recht schwammig formuliert. Vieles ist als “sollte”- oder “kann”- Bestimmung formuliert.

Wir sind aufgrund unserer Erfahrungen und der Menge an Baumaschinen und Kränen, welche wir bewerten, durchaus qualifizierte Zeitwertgutachten sowohl für gebrauchte, als auch für neue Kräne und Baufahrzeuge vorzunehmen. MEVAS kann nachweisen, dass wir jedes Jahr mehr als 600 gebrauchte Baumaschinen und Mobilkrane inspizieren und für etwa 20% dieser Fahrzeuge auch Gutachten laut bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen für Krane und Baumaschinen erstellen. Unser Team verfügt über ein ausgezeichnetes Netzwerk in der Bau- und Maschinenbauindustrie. Dies ermöglicht es uns, sowohl Preise für Gebrauchtmaschinen als auch für Neumaschinen zu verifizieren.
Kontaktieren Sie uns bitte, falls Sie ein Wertgutachten für mobile Wirtschaftsgüter benötigen.
Welche Fahrzeuge, Baumaschinen und Krane können wir bewerten?
- Erdbaumaschinen
- Mobilkräne, Turmdrehkräne, Hafenkräne, Industriekräne
- Maschinen für den Spezialtiefbau
- Straßenbaumaschinen
Für wen verrifizieren wir Kaufpreise von Investitionsgütern?
Die Bewertung von Investitionsgütern für die Bauindustrie nehmen wir sowohl für Banken, als auch für Leasinggesellschaften oder Versicherungen vor. Wir haben aber auch schon Wertgutachten für neue Baumaschinen und Fahrzeuge für Bauunternehmen und Unternehmen in der Rohstoffindustrie im Ölsektor vorgenommen. Die Größe der Maschine und Anlage spielt dabei keine Rolle. Wir kennen uns mit großen Zahlen und großen Maschinen aus.
Gibt es bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen für die Finanzierung oder das Leasing von Kranen und Baumaschinen?
Für die Finanzierung oder das Leasing von Kranen und Baumaschinen gibt es spezifische bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen in Deutschland, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt sind.
Regulatorische Rahmenbedingungen
- Erlaubnispflicht: Unternehmen, die gewerbsmäßig Finanzierungsleasingverträge abschließen oder Leasingobjekte verwalten möchten, benötigen eine Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG (Gesetz über das Kreditwesen). Dies gilt auch für Factoringunternehmen, die Forderungen aus Rahmenverträgen ankaufen wollen1.
- Kapitalanforderungen: Für Leasinginstitute gibt es einige Erleichterungen, wie das Fehlen von Mindestkapitalanforderungen. Dennoch müssen sie sich an gesellschaftsrechtliche Anforderungen bezüglich des Grund- oder Stammkapitals halten.
- Regelmäßige Meldungen: Nach der Erteilung der Erlaubnis sind Leasing- und Factoringinstitute verpflichtet, ihre Unternehmensrechnungslegung auf spezielle Vorschriften umzustellen und jährliche Prüfungen durchzuführen. Zudem müssen sie diversen Meldepflichten nachkommen, wie etwa quartalsmäßigen Millionenkreditmeldungen.
Finanzierungsoptionen
- Leasing: Leasinggesellschaften dürfen bis zu 100% der Anschaffungskosten von Maschinen und Nutzfahrzeugen finanzieren. Dies bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie keine eigenen Mittel binden müssen und die Leasingraten steuerlich absetzbar sind.
- Kreditfinanzierung: Alternativ können Unternehmen Kredite aufnehmen, wobei hier oft zusätzliche Sicherheiten erforderlich sind. Die Kreditvergabe hängt stark von der Bonität des Unternehmens ab.
Wichtige Überlegungen
- Liquiditätsvorteil: Leasing ermöglicht eine Finanzierung außerhalb der Bilanz, was die Eigenkapitalquote verbessert. Zudem können Unternehmen von saisonalen Rückzahlungsmodellen profitieren, um ihre Liquidität in schwächeren Monaten zu schonen.
- Vertragsgestaltung: Bei der Auswahl zwischen Leasing und Kauf sollten Unternehmen auch die Vertragslaufzeiten und Restwertkalkulationen genau prüfen, um sicherzustellen, dass sie die besten finanziellen Bedingungen erhalten.
Insgesamt ist es wichtig für Unternehmen im Bauwesen, sich über die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten der Finanzierung von Kranen und Baumaschinen zu informieren, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Wie kann Mevas-Baumaschinengutachten dabei helfen?
Wir sind bereits für verschiedene Banken und Versicherungsunternehmen als Gutachter tätig. Unser Team weiß worauf es ankommt bei der Begutachtung und Bewertung von Baumaschinen, Baugeräten und Mobilkranen. Dabei können wir wohl unterscheiden, ob es sich um ein Zeitwertgutachten mit dem aktuellen Restwert, dem Wiederverkaufspreis oder um einen aktuellen Wiederbeschaffungswert handelt. Wir beraten Sie gerne, für welchen Zweck welche Art von Gutachten erstellt werden sollte. Unsere Gutachten helfen Ihnen, unabhängig und unvoreingenommen den reellen Wert einer gebrauchten Maschine festzustellen. Dabei ist unsere Leistung nicht interessengeleitet und wir erstellen objektive Gutachten. Da wir jedes Jahr sehr viele Zeitwertgutachten erstellen, verfügen wir über eine umfangreiche Datenbank mit vergangenen und aktuellen Maschinenwerten.