Gelegentlich werden wir auch von einem Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens für Baumaschinen beauftragt. Dabei ist zu beachten, dass es bei der Ausfertigung eines Gutachtens für das Gericht auf der einen Seite und für ein privates Gutachten auf der anderen Seite deutliche Unterschiede gibt. Als privates Gutachten wird dabei ein Gutachten von einem Auftraggeber außerhalb der Gerichtsbarkeit bezeichnet. Das kann also z.B. ein Unternehmer sein. Dieser benötigt das Gutachten in erster Linie, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen oder Zeitwerte und Reparaturkosten einer Maschine unabhängig ermitteln zu lassen. Die formalen Anforderungen an ein Gutachten sind in diesem Falle deutlich einfacher. Es können z.B. viele fachspezifische Ausdrücke ohne gesonderte Erläuterung verwendet werden, welche trotzdem alle Beteiligten verstehen werden.
Privatgutachten vs Gerichtsgutachten
Bei einem Gerichtsgutachten müssen alle Erklärungen und Details so dargestellt werden, dass auch der technische Laie den Inhalt des Gutachtens nachvollziehen kann. Bei gerichtlichen Gutachten werden sehr viele formale Anforderungen an den Sachverständigen gestellt. Das Gutachten muss etwa in 5-facher Ausfertigung, mit Deckblatt und Zusammenfassungen gedruckt und geheftet werden. Oft werden auch noch ausgedruckte Bilder verlangt. Es ist deutlich zu merken, dass die Justiz noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist. Meistens werden kilo-schwere Gerichtsakten per Paket versendet. Termine werden teilweise noch über das Fax vereinbart. (Für die Jüngeren Leser: Das sind sozusagen zwei Kopierer, welche über eine sehr lange Telefonleitung aus Kupferkabel miteinander verbunden sind). Ein weiterer Faktor sind die Kosten und der Aufwand für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung. Aus vorgenannten Gründen haben wir bisher auf eine öffentliche Bestellung als Sachverständige verzichtet. Als solcher wäre unser Gutachter nämlich außerdem verpflichtet, für das Gericht zu arbeiten.
Fazit Prozessgutachten für das Gericht
Wir werden für Gerichte und Rechtsanwälte nur auf besondere Anforderung tätig und wenn der Richter oder die Prozessbeteiligten nicht auf einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestehen. Unser Interesse am Bedrucken und Abheften von Papier ist limitiert. Und die Auseinandersetzung mit Rechtsanwälten und die Verteidigung eines Gutachtens vor Gericht macht auch nicht wirklich Spaß. Trotzdem, wenn es notwendig ist und es sich um ein spannendes Projekt im Bereich Baumaschinen handelt, erstellen wir auch Gerichtsgutachten.
Wie ist ein technisches Gutachten für die Gerichtsverhandlung strukturiert?
Ein technisches Gutachten für eine Gerichtsverhandlung sollte sorgfältig strukturiert sein, um den Anforderungen des Gerichts und der beteiligten Parteien gerecht zu werden. Hier ist eine typische Struktur für ein solches Gutachten:
- Titelseite:
- Name des Gerichts
- Aktenzeichen
- Titel des Gutachtens
- Name des Sachverständigen
- Datum
- Inhaltsverzeichnis:
- Eine Liste der Hauptabschnitte und Unterpunkte mit Seitenzahlen, um die Navigation im Gutachten zu erleichtern.
- Einleitung:
- Kurze Einführung in den Fall und die Rolle des Sachverständigen.
- Erklärung des Untersuchungsauftrags und des Untersuchungszeitraums.
- Sachverständiger:
- Angaben zur Qualifikation des Sachverständigen, einschließlich Berufserfahrung, Ausbildung und Zertifizierungen.
- Fragestellung:
- Klare Formulierung der vom Gericht gestellten Fragen oder des Untersuchungsauftrags.
- Rechtliche Grundlagen:
- Darlegung der relevanten Gesetze, Vorschriften und Normen, die für den Fall von Bedeutung sind.
- Untersuchungsmethoden:
- Beschreibung der verwendeten Untersuchungsmethoden und -techniken.
- Erläuterung der Datenerfassung und -analyse.
- Fakten und Ergebnisse:
- Darstellung der Fakten und Ergebnisse der Untersuchung in chronologischer Reihenfolge.
- Verwendung von Grafiken, Tabellen und Bildern, um die Ergebnisse zu veranschaulichen.
- Analyse:
- Interpretation der Ergebnisse im Kontext der gestellten Fragen.
- Beantwortung der Fragen des Gerichts auf der Grundlage der Fakten und Untersuchungsergebnisse.
- Schlussfolgerungen:
- Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen.
- Klare und präzise Beantwortung der gestellten Fragen.
- Empfehlungen:
- Falls erforderlich, Empfehlungen für Maßnahmen oder Schritte, die aufgrund der Untersuchungsergebnisse ergriffen werden sollten.
- Anhänge:
- Unterlagen, die im Verlauf der Untersuchung gesammelt wurden, wie Fotos, Zeugenaussagen, technische Zeichnungen usw.
- Literaturverzeichnis:
- Eine Liste der verwendeten Quellen, Gesetze, Normen und wissenschaftliche Arbeiten.
- Erklärung und Haftungsausschluss:
- Eine Erklärung des Sachverständigen, dass das Gutachten in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln und Standards erstellt wurde.
- Ein Haftungsausschluss, der die Grenzen der Expertenmeinung und Verantwortung des Sachverständigen festlegt.
- Schlussbemerkungen:
- Eine Zusammenfassung des Gutachtens und eventuell zusätzliche Bemerkungen des Sachverständigen.
Es ist wichtig, dass das Gutachten präzise, objektiv und gut strukturiert ist, um den Anforderungen des Gerichts und der beteiligten Parteien gerecht zu werden. Der Sachverständige sollte sich an die relevanten Gesetze und Vorschriften halten und die Untersuchung sorgfältig dokumentieren.