In regelmäßigen Abständen tauchen auch in Deutschland Baumaschinen ohne eine CE-Kennzeichnung auf. Diese finden Eingang ins Land über Baumaschinen-Auktionen oder kommen über den Graumarkt aus nicht-EU-Ländern ins Land. Darf man diese bei uns einsetzen? Das sollte man das lieber lassen! Alle nach dem Jahr 1995 in Verkehr gebrachten Baumaschinen müssen mit einer solchen CE-Kennzeichnung versehen sein und das Dokument EG-Konformitätsbescheinigung oder englisch Declaration of EG conformity mus vorliegen.

Der Gesetzgeber sagt dazu: Wer eine Maschine oder ein Sicherheitsbauteil vorsätzlich oder fahrlässig ohne EG-Konformitätserklärung oder CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig (§ 8 9. ProdSV) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden [§ 39 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)].
Was ist mit dem Versicherungsschutz bei Betrieb ohne CE-Kennzeichen
Auch beim Betrieb von Baumaschinen in Deutschland, ohne gültige CE-Kennzeichnung, ist davon auszugehen, dass die Versicherung im Schadenfall nicht zahlt. Besonders teuer kann das bei Personenschaden werden.
Noch ein Hinweis: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung, sondern nur unsere Meinung zum Thema dar. Falls Sie rechtliche Informationen zum Maschineneinsatz ohne EG-Konformitätserklärung benötigen, empfehlen wir einen Anwalt hinzuzuziehen.