Baumaschinen und Abgasnachbehandlung

Downgrading oder Herabstufung von Baumaschinen-Motoren auf niedrigere Emissionsklassen

Der Import von Gebrauchtmaschinen in so genannte Sekundärmärkte oder in Länder, die hauptsächlich ältere Maschinen importieren, macht es notwendig, die Motoren zu modifizieren, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Unter anderem müssen die Verbrennungs- und Abgasnachbehandlungssysteme an den höheren Schwefelgehalt im Dieselkraftstoff in diesen Regionen angepasst werden.

Ist es zulässig, Motoren auf niedrigere Emissionswerte herunterzustufen?

Im Allgemeinen ist es weder ratsam noch rechtlich zulässig, den Emissionsstatus einer Baumaschine oder eines anderen Fahrzeugs von einer höheren Emissionsnorm wie TIER IV auf eine niedrigere wie TIER III herabzustufen, nur um sie in Ländern mit schlechterer Kraftstoffqualität einzusetzen.
Wenn Sie planen, Baumaschinen in einem Land mit schlechterer Kraftstoffqualität einzusetzen, ist es wichtig, dass Sie die lokalen Emissionsstandards einhalten. Dies kann die Verwendung geeigneter Kraftstoffzusätze, Filter oder anderer Technologien beinhalten, um die Einhaltung der Emissionsvorschriften zu gewährleisten, ohne die ursprünglichen Emissionskontrollsysteme der Maschine zu manipulieren.

Gibt es damit ein Rechtliches Problem?

Wenn Sie eine Maschine, die sich noch in einem Land mit strengeren Emissionsvorschriften befindet, auf einen niedrigeren Status zurückstufen und diese Maschine dann auch nur noch ein paar Meter in dem Land fahren, könnte es sein, dass Sie gegen das Gesetz verstoßen haben und sich strafbar machen.

Technische Probleme des Rückbaus

Abgasnachbehandlungs-Systeme sind ausgefeilt und von den Ingenieuren auf Funktionalität getestet. Wenn nun, um mit schlechteren Kraftstoffqualiätäten umzugehen Teile des Systems außer Kraft gesetzt werden hat das in der langen Perspektive Folgen. Das beginnt mit höherem Kraftstoffverbrauch durch nicht stimmige Abgas-Regeldrücke und geht über die Zusetzung mit Ruß bis zur permaneneten Einblendung von Fehlermeldungen für den Bediener einher. Falls Sie den Verdacht haben, dass die Abgasanlage einer Ihrer Maschinen manipuliert wurde, kommen wir gerne für ein Gutachten vorbei.

Semiprofessionelle Lösungen für Downgrading von Baumaschinen-Motoren

In manchen Fällen, insbesondere wenn Techniker ohne entsprechende Qualifikation und ohne geeignete Softwarelösungen Motoren zurückstufen, kommt es vor, dass die Emissionswerte der Maschinen sehr schlecht werden. Unqualifizierte Versuche, Baumaschinen vom Emissionsstatus TIER IV auf TIER III herabzustufen, haben in einigen Fällen dazu geführt, dass diese Geräte schlechtere Emissionswerte aufweisen als der ursprüngliche TIER II Standard vorgab.

Abgasnachbehandlungs-System Caterpillar-Bagger

Mögliche Maßnahmen für Länder mit viel Schwefel im Diesel

In Ländern mit schlechter Kraftstoffqualität und hohem Schwefelgehalt kann der Einsatz von importierten Maschinen der Emissionsstufe TIER IV eine Herausforderung darstellen. Es gibt jedoch mehrere Maßnahmen, die helfen können, dieses Problem zu lösen und den Einsatz der Maschinen in solchen Ländern zu ermöglichen:

1) Kraftstofffiltration und -aufbereitung:

Implementieren Sie Systeme zur Kraftstofffiltration und -aufbereitung, um Verunreinigungen, einschließlich Schwefel, aus dem Kraftstoff zu entfernen, bevor dieser den Motor erreicht. Kraftstofffilter und -abscheider können verhindern, dass Verunreinigungen Motorschäden verursachen und schwefelbedingte Probleme verringern.

2) Kraftstoffadditive:

Verwenden Sie Kraftstoffadditive, die den Verbrennungsprozess verbessern und schwefelbedingte Emissionen verringern können. Letztlich ist diese Lösung jedoch immer mit hohen Kosten und Aufwand verbunden.

3) Kalibrierung der Motorsoftware:

Arbeiten Sie mit dem Motorhersteller oder autorisierten Servicezentren zusammen, um die Motorsoftware auf den minderwertigen Kraftstoff abzustimmen. Dies kann die Anpassung bestimmter Parameter beinhalten, um die Leistung zu optimieren und gleichzeitig die Emissionen zu minimieren.

Downgrading als letzer Weg

Herabstufung des Motors (als letzter Ausweg): Als letztes Mittel können einige Länder in bestimmten Situationen, unter bestimmten Bedingungen und mit entsprechenden Genehmigungen eine Herabstufung des Motors erlauben. Dies würde eine Beratung durch Experten erfordern und sollte mit Vorsicht angegangen werden, um rechtliche oder ethische Probleme zu vermeiden. Einige Hersteller bieten komplette Kits zum Downgrading an. Es werden dabei komplexe Umbauten an Partikelfiltern, Motorensoftware und den Abgasnachbehandlungs-Systemen vorgenommen.

Ökologische Folgen

Aus ökologischer Sicht ist der Weiterbetrieb von alten Motoren mit schlechten Emissionswerten und insbesondere die Rückstufung von Motoren in niedrigere Emissionsklassen die schlechteste Lösung. Die Exportnationen sollten sich vor Augen halten, dass die globale Reduzierung der Emissionen und damit der Erderwärmung eine kollektive Anstrengung ist und nicht dadurch erreicht werden kann, dass man seine alten Maschinen und Fahrzeuge einfach in der so genannten Dritten Welt laufen lässt.

Die Abgasnormen für Baumaschinen und deren Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage: bis 2016 die Richtlinie 97/68/EG, abgelöst durch die Verordnung (EU) 2016/1628 (gilt seit 1.1.2017 unmittelbar in allen EU-Staaten, ohne nationale Umsetzung)

Relevante Abgasnormen

  • Stufe III B, Richtlinie 97/68/EG
  • Stufe III A, Richtlinie 97/68/EG
  • Stufe B1 (Euro IV), Richtlinie 99/96/EG
  • Stufe IV (Stage IV), Gültig ab: 2014
  • Stufe V (Stage V), Gültig ab: 2019

Übrigens, die Zeppelin Baumaschinen GmbH hat das Downgrading von Baumaschinenmotoren in niedrigere Emissionsklassen wieder eingestellt. Man hatte die Erkenntnis gewonnen, das die Motoren dann nicht mal die Werte der Euro 2 erreichen. Das war mit den Standards des Unternehmens offensichtlich unvereinbar.

Motortypgenehmigung – das entscheidende Dokument

Der Baumaschinen-Motor trägt ein Typenschild mit der EU-Typgenehmigungsnummer. Aus dem Schema sind die Rechtsgrundlage, die Genehmigungsnummer und die Behörde ersichtlich.

Motortypgenehmigung Abgasnormen für Baumaschinen
Die Rechtsgrundlage für die Abgasnorm

Das Typenschild enthält eine Nummer, welche uns sofort dieRechtsgrundlage und die Abgasnormen-Generation verrät. Somit kann man vom Motoren-Typenschild auch gleich die verwendete Abgasnorm ablesen.

Die Rechtsgrundlage für die Typengenehmigung Abgasnorm Baumaschinen
Praktische Prüfung welche Abgasnorm zur Anwendung kommt

Motorschild fotografieren → TG-Nummer und Klartextangabe der Stufe ablesen Rechtsgrundlage in der TG-Nummer prüfen:

  • 2016/1628 = sicher Stufe V
  • 97/68 = Stufe I–IV

Dann Baujahr und Motorklasse zur Eingrenzung heranziehen Konformitätserklärung (CoC/DoC) des Motorherstellers anfordern – darin ist die Abgasnorm explizit ausgewiesen Baujahr als Plausibilitätscheck: Stufe V erst ab 2019 möglich; Stufe IV ab 2014 (nur 56–560 kW); Stufe IIIB ab 2011

Disclaimer

Die hier geschilderten Vorgänge um die Abschaltung von Ad-Blue Einspritzungen, Umrüstung von Baumaschinen oder Umbau von DPF-Prtikelfiltern stellt nur die von uns erlebte Realität dar. Es wird auf relevante Gesetze verwiesen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung im juristischen Sinne.

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