Beschränkte Ausschreibung zum Verkauf gebrauchter Ausrüstungen
Um gebrauchte Baumaschinen und Nutzfahrzeuge effektiv über eine beschränkte Ausschreibung zu verkaufen bedarf es einiger wohlüberlegter Schritte.
Als erstes müssen Sie, falls noch nicht geschehen, eine geeignete Plattform für den Verkauf der Maschinen auswählen. Unternehmen wie Hämmerle, Equippo oder Blinto bieten geeignete Plattformen, um Maschinen strategisch anzubieten und zu verwerten.
Es ist notwendig, die für Ihr Unternehmen notwendigen gesetzlichen Bestimmungen und internen Compliance-Regeln zu beachten, wenn Baumaschinen und Fahrzeuge über eine beschränkte Ausschreibung verkauft werden sollen.
Es ist in der Regel notwendig, eine Reihe von Dokumenten zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen Wartungsprotokolle, Bedienungsanleitungen, EG-Konformitätserklärungen und Prüfberichte für regelmäßig durchzuführende Prüfungen wie UVV oder TÜV Gutachten.
Es muss ein Teilnehmerkreis für die beschränkte Ausschreibung gefunden oder festgelegt werden. Es ist festzulegen, wie Gebote zu erfolgen haben und es muss eine Information bereitgestellt werden, wann und wie der Zuschlag erteilt wird. Der Mindestverkaufspreis muss festgelegt werden.
Erstellung von Exposés
Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihre Maschinen Exposés mit Ihrem Servicepersonal selber erstellen. Wesentlich professioneller wird es jedoch, wenn sie für die Erstellung von Maschinengutachten einen externen Dienstleister verwenden. Damit wird die Glaubwürdigkeit bei den Maschinenbeschreibungen deutlich erhöht.



Das Team von MEVAS Baumaschinen Gutachten ist solch ein professioneller Inspektions- und Gutachterservice für gebrauchte Baumaschinen und Nutzfahrzeuge. Ein speziell trainiertes Team nimmt den Zustand von Fahrzeugen auf und dokumentiert diesen in deutsch- und englischsprachigen Zustandsberichten. Damit können Ihre Bieter ohne eigene Besichtigung den Zustand von Maschinen genau einschätzen. Dies reduziert die Reklamationsquote nach dem Kauf deutlich. Außerdem sind die Bieter bereit, einen höheren Preis zu bieten, da sie ein reduziertes Risiko haben.
Wer ist angehalten, gebrauchte Güter über eine beschränkte Ausschreibung zu verkaufen?
Wer muss in Deutschland gebrauchte Investitionsgüter aus Compliance-Gründen über eine beschränkte bzw. verdecke Ausschreibung verkaufen?
In Deutschland müssen insbesondere Einrichtungen der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen und deren Eigenbetriebe/kommunale Gesellschaften) den Verkauf gebrauchter Investitionsgüter nach haushalts- und vergaberechtlichen Grundsätzen transparent und wettbewerblich organisieren, was häufig in Form (verdeckter) Ausschreibungen oder Versteigerungen geschieht. Private Unternehmen unterliegen dagegen grundsätzlich keiner vergaberechtlichen Ausschreibungspflicht, sondern nur allgemeinen zivil-, handels- und ggf. geldwäscherechtlichen Vorgaben.
Für die öffentliche Hand gilt:
- Bund, Länder, Kommunen und kommunale Unternehmen müssen Vermögensgegenstände grundsätzlich zum Marktwert und in einem transparenten, diskriminierungsfreien Verfahren veräußern; häufig werden verdeckte Ausschreibungen oder Auktionen genutzt (z.B. über VEBEG).
- Maßgeblich sind Haushaltsrecht und ggf. Beihilfe- und Vergaberecht; bei reinen Verkaufsfällen ohne Beschaffungsbezug liegt meist kein klassischer „Vergabeauftrag“ vor, aber es gelten Transparenz- und Wirtschaftlichkeitsanforderungen, die Ausschreibungs- oder Bieterverfahren faktisch nahelegen.
Kommunale Gebrauchtgüter
- Kommunen und kommunale Betriebe nutzen für Fahrzeuge, Baumaschinen etc. häufig zentrale Verwertungsstellen wie die VEBEG, die in Form verdeckter Ausschreibungen und Online-Auktionen verkauft; so werden Marktpreise erzielt und Compliance-Risiken minimiert.
- Hintergrund ist, dass das Haushaltsrecht verlangt, Vermögensgegenstände weder unter Wert noch in intransparenten Direktgeschäften zu veräußern; ein geregeltes Ausschreibungs- oder Auktionsverfahren schafft Nachweisbarkeit gegenüber Rechnungsprüfungsamt und Aufsicht.
Private Unternehmen
- Private Gesellschaften, auch große Industrieunternehmen, müssen den Verkauf gebrauchter Investitionsgüter vergaberechtlich nicht ausschreiben; sie können frei verkaufen, solange z.B. Buchführung, Bewertung und Dokumentation nach HGB/GoBD ordnungsgemäß sind.
- Compliance-relevant sind hier eher Themen wie Korruptionsprävention, ordnungsgemäße Wertermittlung und ggf. Geldwäscheprävention; eine formelle „beschränkte Ausschreibung“ ist rechtlich nicht zwingend, kann aber als internes Compliance-Instrument freiwillig eingeführt werden.
Für wen erstellt Mevas bereits Baumaschinen Exposés?
In Deutschland sind wir regelmäßig für die MIBRAG und die Wismut GmbH tätig. Wir haben aber auch schon einige, zeitlich begrentzte Ausschreibungen für kommunale Unternehmen (Häfen, Stadtwerke) und überreginale Stromnetzbetreiber realisiert.



















